Zwade | Menn » Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

Wie wir arbeiten: Kompetenz

Die Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden, Rechtsbeschwerden) folgen eigenen Regeln. Entscheidend ist die präzise rechtliche Analyse, nicht die Wiederholung des Vortrags aus der Instanz.

Wir arbeiten eng mit den Prozessanwältinnen und Prozessanwälten vor den Instanzgerichten zusammen, um das Verfahren auf die tragenden rechtlichen Gesichtspunkte zu konzentrieren. Unsere Schriftsätze sind auf das Wesentliche reduziert und klar strukturiert. 

Die Grundlagen unserer Tätigkeit sind die folgenden:

  • Präzise rechtliche Prüfung
  • Enge Abstimmung mit den Instanzanwälten und Instanzanwältinnen
  • Klare und konzentrierte Darstellung vor dem Bundesgerichtshof

Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist es dabei, den Prozesserfolg unserer Mandanten in der dritten Instanz zu sichern. Dabei gilt es, argumentativ neue Wege zu bestreiten und in enger Zusammenarbeit mit den vorinstanzlichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine optimale Strategie zu entwickeln. Wie die Chancen und Risiken Ihrer Rechtssache zu bewerten sind, legen wir Ihnen - nach Einlegung des Rechtsmittels und revisionsrechtlicher Prüfung - eingehend dar.

Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof können nur durch eine/einen beim Bundesgerichtshof zugelassene/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt geführt werden. In komplexen Verfahren ist es sinnvoll, uns frühestmöglich anzusprechen. Oftmals hat es auch Sinn, umfangreiche wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Verfahren bereits in der Vorinstanz prozessbegleitend zu betreuen, um für ein drittinstanzliches Verfahren bestmöglich aufgestellt zu sein.

Wenn Sie uns als Ihre Vertreter für die dritte Instanz kontaktiert haben, beginnt unsere Arbeit mit der Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Dabei erhalten Sie selbstverständlich auch eine klare Darlegung der anfallenden Kosten. Für die Prüfung der Erfolgsaussichten müssen die vorinstanzlichen Gerichtsakten zur Verfügung stehen, weshalb unsere Tätigkeit regelmäßig die fristwahrende Einlegung des Rechtsmittels erfordert. Soweit die Sichtung des Berufungsurteils bereits eine Aussage zu dem  Chancen-Risiko-Profil zulässt, besprechen wir uns frühestmöglich mit den vorinstanzlich tätigen Kolleginnen und Kollegen bzw. den Mandanten.

Sollte Ihr Prozessgegner ein Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt haben, kontaktieren Sie uns ebenfalls gerne frühzeitig. Wir erörtern dann mit Ihnen, ob eine Bestellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt oder aber zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. 

Nach Eingang der Gerichtsakten erfolgt durch uns und unser Team von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine eingehende revisionsrechtliche Prüfung, die entweder in die Erstellung eines Begründungsentwurfes oder in eine ausführliche revisionsrechtliche Einschätzung mit einer Empfehlung zur Rücknahme des Rechtsmittels (sogenanntes Abvotum) mündet. Letzteres erfolgt, soweit sich – insbesondere in Fällen der Nichtzulassungsbeschwerde – Zulassungsgründe (Rechtsfehler mit übergeordneter Bedeutung; Verletzungen von Verfahrensgrundrechten) unter keinem Gesichtspunkt mit suffizienter Begründung darstellen lassen.

In die Abstimmung der Rechtsmittelbegründungsschrift binden wir die vorinstanzlich tätigen Kolleginnen und Kollegen immer ein. Es ist immens wichtig, deren Sicht der Dinge sowie ihre rechtlichen Störgefühle zu der Berufungsentscheidung zu kennen, um entsprechende Aspekte zu diskutieren und berücksichtigen zu können.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof hat einen großen Stellenwert und wird von uns immer persönlich wahrgenommen. Sie können dabei sicher sein, dass wir die Rechtssache in allen Facetten kennen und in intensiver Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung ein Plädoyer erarbeitet haben, das den Senat überzeugen und den Prozesserfolg bewirken soll. Soweit uns die vorinstanzlich tätigen Kolleginnen und Kollegen oder die Mandanten zur mündlichen Verhandlung begleiten, freuen wir uns darüber und empfinden dies als Bereicherung.

In Fällen außergerichtlicher Beratung bringen wir unsere revisionsrechtliche Expertise ein, um bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Weichen frühestmöglich richtig zu stellen.

Benennen Sie uns als Schiedsrichter in einem Schiedsverfahren, werden wir im Rahmen der einem Schiedsrichter zukommenden Neutralität und Unabhängigkeit dafür Sorge tragen, dass Ihre Sichtweise umfassend berücksichtigt und erwogen wird.

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