Wiedereinsetzung bei erwartbarem Hinweis des Gerichts auf unwirksamen beA-Versand
Ist ein Rechtsmittel unwirksam eingelegt, weil der Schriftsatz nur eine einfache Signatur eines Rechtsanwalts ausweist und ein anderer Rechtsanwalt den Schriftsatz an das Gericht versandt hat, kann im Einzelfall auf Antrag Wiedereinsetzung gewährt werden. Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.08.2025 ausführt, darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Gericht ihre Schriftsätze kurzfristig nach dem Eingang zur Kenntnis nimmt und dabei auch offensichtliche formale Mängel entdeckt, wozu Mängel der Signatur bzw. des beA-Versands zählen. Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang den Hinweis so rechtzeitig erteilen müssen, dass die Partei die Frist noch hätte wahren können, ist ihr Wiedereinsetzung zu gewähren.