kein Rechtsschutzbedürfnis für Musterfeststellungsverfahren bei Fortführung oder Beendigung aller Ausgangsverfahren
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz besteht nicht mehr, wenn sämtliche Ausgangsverfahren entweder weitergeführt werden oder durch Vergleich beendet sind, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 04.11.2025 entschieden hat. Klargestellt wird in der Entscheidung auch, wann die notwendige Beschwer für die Rechtsbeschwerde in Musterverfahren vorliegt.