Mandatsübergang bei Ausscheiden eines Partners aus einer Anwaltssozietät
Scheidet ein anwaltlicher Gesellschafter aus einer Rechtsanwaltssozietät aus, muss diese auf Wunsch des Mandanten der Übernahme des Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt jedenfalls dann zustimmen, wenn es sich um einen Einzel- oder beschränkten Auftrag handelt, allein der ausscheidende Anwalt den Fall bearbeitet hat und der Mandant sachlich zutreffend informiert und nicht unlauter beeinflusst worden ist. Dann kann, wie der Bundesgerichtshof weiter entschieden hat, der Mandant uneingeschränkt die Herausgabe der vollständigen Handakten an den ausgeschiedenen Anwalt verlangen.