BGH: keine Amtshaftung der BaFin im Fall Wirecard
Der Bundesgerichtshof hat im sogenannten Wirecard-Skandal entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Pflichten zur Aufsicht über die Einhaltung u.a. der Vorschriften über das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), insbesondere die Bilanzkontrolle und die Marktmissbrauchsüberwachung, nicht verletzt hat.