BGH: Verbraucherdarlehen zum Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung
Nimmt eine natürliche Person ein Darlehen auf, um Gesellschaftsanteile zu erwerben, handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs um private Vermögensverwaltung. Dasselbe gilt für die Ablösung eines solchen Darlehens, auch wenn der Darlehensnehmer inzwischen Gesellschafter-Geschäftsführer des erworbenen Unternehmens ist.