Aufklärungspflichten des Rechtsanwalts bei verschlechterten Erfolgsaussichten
Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Laufe des Verfahrens, muss der rechtliche Berater den Mandanten hierüber deutlich belehren. Das gilt nicht erst dann, wenn die Rechtsverfolgung praktisch aussichtslos geworden ist, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil betont. Zudem besteht diese Pflicht in gleichem Umfang gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten; es genügt nicht, diesen zu erklären, wegen der bestehenden Rechtsschutzversicherung bestehe für ihn kein Kostenrisiko.