Ausnahmsweise gerechtfertigte Hinauskündigung eines Gesellschafters ohne sachlichen Grund
Unter besonderen Umständen kann eine Klausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft oder GmbH wirksam sein, die es Gesellschaftern erlaubt, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich klargestellt hat. Solche freien Hinauskündigungsklauseln können etwa sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Geschäftsführer aufgrund dieser Tätigkeit eine Gesellschafterstellung erlangt hat, die sonst keine relevante eigenständige Bedeutung hat, dies auch dann, wenn der Geschäftsführer mit der Beteiligung ein mehr als nur geringes Risiko übernommen hat.