Keine Heilung einer fehlerhaften Streitverkündung durch rügelose Einlassung
Inhaltliche Mängel einer Streitverkündungsschrift können nicht durch die sogenannte rügelose Einlassung des Streitverkündungsgegners geheilt werden, wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung klargestellt hat. Die Verjährung eines Anspruchs wird durch eine mangelhafte Streitverkündung nicht gehemmt, worauf sich der Gegner erstmals im Folgeprozess noch berufen kann.