Insolvenzanfechtung und Staatenimmunität
Am 16.01.2025 hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem insolvenzrechtlichen Anfechtungsfall (Az. IX ZR 60/24) gegen den polnischen Fiskus dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Art. 6 Abs. 1 EuInsVO mit Rücksicht auf die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren einen stillschweigenden Verzicht der EU-Mitgliedstaaten auf den Grundsatz der Staatenimmunität enthält, wenn ein Insolvenzverwalter nach dem anwendbaren Insolvenzrecht geltend macht, Rechtshandlungen (etwa Zahlungen) seien wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar.