
Unsere langjährige forensische Erfahrung setzen wir strategisch für Sie ein.
Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof vertreten wir Sie in der dritten Instanz in zivilrechtlichen Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden. Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe, dem Bundesverfassungsgericht und anderen zwischenstaatlichen Gerichten, wie beispielsweise dem EuGH, auftreten. Ebenso können wir Sie in Schiedsverfahren vertreten sowie prozessbegleitend tätig werden und bei Bedarf auch Rechtsgutachten erarbeiten.
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